Fachanwalt für Familienrecht & Notar a.D.
Zugelassen bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
Tätigkeitsbereiche
- Familienrecht
- Erbrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- Gestaltung von Grundstückskauf- und Überlassungsverträgen, Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Sprachkenntnisse
- Deutsch
- Englisch