Häufig gestellte Fragen

Wer Rechtsberatung oder einen Rechtsbeistand benötigt, steht vor vielen offenen Fragen. Sollten Sie eine gewünschte Information auf diesen Seiten nicht finden, so zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir sind für Sie da.

Wie läuft der erste Termin in der Kanzlei Vilmar & Hillrichs ab?

Bei Ihrem ersten Besuch erfolgt eine sogenannte "Erstberatung" durch den Rechtsnwalt & Notar a.D. Joachim Vilmar oder die Rechtsannwältin & Notarin Jutta Hillrichs. Diese werden sich den Sachverhalt von Ihnen schildern lassen und anschließend umfassend rechtlich bewerten. Sie erhalten daraufhin eine Empfehlung möglicher Vorgehensweisen und Lösungswege, eine qualifizierte Bewertung der Erfolgsaussichten sowie eine transparente Kalkulation der gegebenenfalls zu erwartenden Kosten.

Abschließend wird idealerweise das weitere Vorgehen mit Ihnen abgestimmt.

Haben Sie hierzu Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Welche Unterlagen sollte ich zur Beratung mitbringen?

Damit Ihr Anwalt Joachim Vilmar bzw. Ihre Anwältin Jutta Hillrichs den Sachverhalt zutreffend bewerten können, bitten wir Sie, möglichst alle relevanten Unterlagen zum Termin mitzubringen, insbesondere bereits geschlossene Verträge und geführte Korrespondenz.

Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, benötigen wir von Ihnen zusätzlich den Namen der Versicherungs-Gesellschaft sowie Ihre Versicherungsnummer. 

Haben Sie hierzu Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Welche Kosten werden für die Erstberatung berechnet?

Verfügen Sie über eine Rechtschutzversicherung, rechnet die Kanzlei Vilmar & Hillrichs direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Falls Sie noch keine Kostenübernahmebestätigung Ihrer Versicherung eingeholt haben, erledigen wir das gerne für Sie.

Sollten Sie nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügen sind die Beratungskosten in der Regel von Ihnen selbst zu tragen. Gerne bereiten wir Ihnen vorab eine güstiges Pauschalpreisangebot für eine Erstberatung.

Die Gebühr für eine Privatperson darf bei einem ersten Beratungsgespräch nicht mehr kosten als 190,- Euro zzgl. Mwst, d.h. also 226,10 Euro betragen. Bei einfachen Sachverhalten und zeitlich kurzen Beratungen liegt der Betrag in der Regel deutlich darunter. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Haben Sie hierzu Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich die Kosten für eine rechtsanwaltliche Beratung nicht aufbringen kann?

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und sich einen Anwalt nicht leisten kann, hat die Möglichkeit, beim Gericht Beratungshilfe zu beantragen.

Wird diese gewährt, werden die Beratungskosten von der Staatskasse übernommen. Dem Mandaten wird zusätzlich lediglich eine Pauschale von EUR 15,- in Rechnung gestellt.

Haben Sie hierzu Fragen? Wir beraten Sie gerne.