So vielfältig, wie unsere Mandanten - Wir vertreten Sie in fast allen Bereichen des täglichen Lebens, in denen rechtliche Fragen auftreten. Unsere Schwerpunkte sind:
Trennung, Scheidung, Kinder, Unterhalt...
Testament, Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbvertrag...
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, Kündigung, Abfindung, Arbeitsvertrag...
Mietrecht, Nachbarschaftsrecht, Vereinsrecht, Eigentumsfragen, Immobilien...
Vertragsgestaltung, Testamente, Kaufverträge, Eheverträge, Scheidungsfolgenverträge, Beurkundungen, Beglaubigungen von Unterschriften usw., Grundschulden, Firmengründungen, Eintragungen im Handelsregister, Eintragungen im Vereinsregister...
Unfall, Schadensregulierung, Versicherungen, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsdelikte, Führerschein...
Prüfung und Beratung, Gestaltung...
Unsere im Jahr 2008 in Schwarzenbek gegründete Kanzlei mit Notariat ist eine lebhafte Allgemeinkanzlei. Wir bieten Hilfe und tatkräftige Unterstützung in allen Rechtsgebieten an. Als Rechtsanwalt sind wir ein bewährter Ansprechpartner für jeden, der ein Rechtsproblem hat oder erwartet und sich juristisch helfen lassen möchte. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der prozessrechtlichen und außergerichtlichen Vertretung und sind darüberhinaus stets bestrebt, Konflikte möglichst auch ohne Anrufung der Gerichte im Sinne unserer Mandanten zu lösen.
Ich berate Sie gerneAls Rechtsanwälte und Notare sind wir unseren Mandanten in allen Lebenslagen ein qualifizierter und verlässlicher Partner. Von Anfang an legen wir offen, welche Lösungen sich in Ihrem Fall anbieten, wie die Chancen stehen und welche Risiken abzuwägen sind. Professionalität in der Beratung und Vertretung sowie ständige Fort- und Weiterbildung garantieren Ihnen stets die Wahrung Ihrer Interessen.
Darüber hinaus ist fachliche Kompetenz bei der Betreuung der Parteien im Notariat eine Selbstverständlichkeit für uns, sei es beim Abschluss sowie der Durchführung sämtlicher Verträge oder als unparteiische Berater in komplexen und folgenreichen Rechtsangelegenheiten.
Wer Rechtsberatung oder einen Rechtsbeistand benötigt, steht vor vielen offenen Fragen. Sollten Sie eine gewünschte Information auf diesen Seiten nicht finden, so zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir sind für Sie da.
Bei Ihrem ersten Besuch erfolgt eine sogenannte "Erstberatung" durch den Rechtsnwalt & Notar Joachim Vilmar oder die Rechtsannwältin & Notarin Jutta Hillrichs. Diese werden sich den Sachverhalt von Ihnen schildern lassen und anschließend umfassend rechtlich bewerten. Sie erhalten daraufhin eine Empfehlung möglicher Vorgehensweisen und Lösungswege, eine qualifizierte Bewertung der Erfolgsaussichten sowie eine transparente Kalkulation der gegebenenfalls zu erwartenden Kosten.
Abschließend wird idealerweise das weitere Vorgehen mit Ihnen abgestimmt.
Haben Sie hierzu Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Damit Ihr Anwalt Joachim Vilmar bzw. Ihre Anwältin Jutta Hillrichs den Sachverhalt zutreffend bewerten können, bitten wir Sie, möglichst alle relevanten Unterlagen zum Termin mitzubringen, insbesondere bereits geschlossene Verträge und geführte Korrespondenz.
Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, benötigen wir von Ihnen zusätzlich den Namen der Versicherungs-Gesellschaft sowie Ihre Versicherungsnummer.
Haben Sie hierzu Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Verfügen Sie über eine Rechtschutzversicherung, rechnet die Kanzlei Vilmar & Hillrichs direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Falls Sie noch keine Kostenübernahmebestätigung Ihrer Versicherung eingeholt haben, erledigen wir das gerne für Sie.
Sollten Sie nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügen sind die Beratungskosten in der Regel von Ihnen selbst zu tragen. Gerne bereiten wir Ihnen vorab eine güstiges Pauschalpreisangebot für eine Erstberatung.
Die Gebühr für eine Privatperson darf bei einem ersten Beratungsgespräch nicht mehr kosten als 190,- Euro zzgl. Mwst, d.h. also 226,10 Euro betragen. Bei einfachen Sachverhalten und zeitlich kurzen Beratungen liegt der Betrag in der Regel deutlich darunter. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Haben Sie hierzu Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und sich einen Anwalt nicht leisten kann, hat die Möglichkeit, beim Gericht Beratungshilfe zu beantragen.
Wird diese gewährt, werden die Beratungskosten von der Staatskasse übernommen. Dem Mandaten wird zusätzlich lediglich eine Pauschale von EUR 15,- in Rechnung gestellt.
Haben Sie hierzu Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Montag + Dienstag + Donnerstag:
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